Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.12.1981 - 2 Ss 636/81 - 479/81 I |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 529 (Ls.)
- NStZ 1983, 221
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 12.08.1982 - 1 Ss 36/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außerdeutscher Kraftfahrzeugführer; Hauptwohnsitz im Ausland; Entzug der Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Strafbarkeit
- rechtsportal.de (Leitsatz)
IntKfzVO §§ 4, 5; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Papierfundstellen
- NJW 1983, 529 (Ls.)
- MDR 1982, 1045
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 31.03.1984 - 1 Ss 172/84
Entziehung der Fahrerlaubnis; Ausländische Fahrerlaubnis bei Entzug der deutschen …
Demgegenüber hat das OLG Hamburg in seinem Urteil in VerkMitt 1983, 42 hervorgehoben, daß es keinen Rechtssatz gebe, wonach die Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis auch die nach §§ 4 u. 5 IntVO gegebenen Befugnisse beseitigt, so daß ein Vergehen nach § 21 StVG nicht vorliege.
Rechtsprechung
BayObLG, 26.05.1981 - RReg. 4 St 257/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grenze; Strafbarkeit; Anwendung; Deutsches Strafrecht; Ausreise; Ausländer; Österreich
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 3
Papierfundstellen
- NJW 1983, 529
- MDR 1981, 960
- BayObLGSt 1981, 72
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04
Strafvollstreckung: Nachholung der Vollstreckung bei freiwilliger Wiedereinreise …
Angesichts dieser Regelungen hat die Rechtsprechung - in erweiternder Auslegung des Inlandsbegriffs gemäß § 3 StGB - das deutsche Strafrecht wiederholt auf Delikte angewandt, die bei der deutschen Grenzabfertigung an einer vorgeschobenen Kontrollstelle nach Überschreiten der Zollgrenze begangen wurden (vgl. BayObLG NJW 83, 529f.: Urkundenfälschung durch Vorlage eines verfälschten Reisepasses;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 38: Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln).Zu den Vorschriften über die Grenzabfertigung gehören im Bereich des grenzüberschreitenden Personenverkehrs alle Bestimmungen grenzpolizeilicher Art, die die Überprüfung Einreisender und die Festnahme der wegen strafbarer Handlungen gesuchten Personen betreffen (vgl. hierzu BayObLG NJW 83, 529, 530).
- OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 99/05
Anwendbarkeit deutschen Rechts bei Straftaten auf einer vorgeschobenen deutschen …
Dies ergibt sich aus den Bestimmungen des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einrichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt vom 01.06.1961 (BGBl II 1962, 879), geändert durch das Abkommen vom 12.04.1989 (BGBl II 1991, 292), die auf Grund der Zustimmungsgesetze vom 01.08.1962 (BGBl II 877) und 21.12.1990 (BGBl II 1991, 291) innerstaatliches Recht geworden sind und als speziellere Regelung den Anwendungsbereich deutscher Strafgesetze über die allgemeinen Vorschriften der §§ 3 ff StGB hinaus erweitern (vgl. BayObLGSt 1981, 72; BGHSt 31, 215). - BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96
Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im …
Infolgedessen bedarf es hier auch keiner Entscheidung, ob der Angeklagte am vorgeschobenen Grenzübergang Neuhaus/Inn-Autobahn "im Inland betroffen" (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB ) wurde oder nicht (vgl. dazu BayObLGSt 1981, 72 und OLG Köln NStZ 1984, 321 ). - BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland
Gemäß Art. 3 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 und Art. 2 Buchstabe a) dieses Vertrages gelten Verstöße gegen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, einschließlich der Transportmittel, oder von Werten, die den Devisenbestimmungen unterliegen, welche von Personen aus Anlass des Grenzübertritts auf dem Gebiet der vorgeschobenen Grenzdienstetelle der Bundesrepublik Deutschland in Tschechien begangen werden, als in der Gemeinde Waidhaus begangen (vgl. zum Ganzen schon RGSt 66, 194 und z. B. BayObLGSt 1981, 72 jeweils m.w.N.).